Weiterbildung Berufskraftfahrer
5 Module entsprechend BKrFQV
Alle gewerbsmäßigen Fahrer von Lkw (C1, C1E, C, CE) und Bussen (D1, D1E, D, DE) sind zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen der Berufskraftfahrer (BKrFQV) verpflichtet. Dies muss alle 5 Jahre in einem 35-stündigen Weiterbildungskurs absolviert werden.
Dauer
5 Tage zu jeweils 7 Stunden (á 60 Minuten)
Module – LKW
Modul | Nr. nach Anlage 1 BKrFQV | Thema |
M1 | 1.1 / 1.3 / 1.3a | Technik und Ökonomie: Kinematische Kette, Energie, Umwelt |
M2 | 1.4 | Ladungssicherung im Güterverkehr |
M3 | 2.1 | Sozialvorschriften, digitaler Tachograph |
M4 | 1.2 / 3.1 / 3.2 / 3.3 / 3.4 / 3.5 | Gesundheit / Notfälle, Kriminalität / Sicherheitssysteme am Fahrzeug |
M5 | 2.2 / 3.6 / 3.7 | Unternehmensbild, gesetzliche Grundlagen, Marktordnung im Güterverkehr |
Module – Bus
Modul | Nr. nach Anlage 1 BKrFQV | Thema |
M1 | 1.1 / 1.3 / 1.3a | Technik und Ökonomie: Kinematische Kette, Energie, Umwelt |
M2 | 1.5 / 1.6 | Sicherheit Fahrgäste / Ladungssicherung im Personenverkehr |
M3 | 2.1 | Sozialvorschriften, digitaler Tachograph |
M4 | 1.2 / 3.1 / 3.2 / 3.3 / 3.4 / 3.5 | Gesundheit / Notfälle, Kriminalität / Sicherheitssysteme am Fahrzeug |
M5 | 2.3 / 3.6 / 3.8 | Unternehmensbild, gesetzliche Grundlagen, Marktordnung im Personenverkehr |
Durchführung
Du kannst die Weiterbildung bei uns entweder an einem Tages- oder Wochenkurs besuchen.
Tageskurs | Samstags | 08:00 - 15:30 Uhr |
Wochenkurs über 5 Tage | Dienstag bis Samstag | 08:00 - 15:30 Uhr |
Damit Du nicht in einen zeitlichen Verzug kommst, solltest Du rechtzeitig mit der Weiterbildung anfangen. Plane die Kurse mindestens ein Jahr im Voraus, bevor Deine alte “95” ausläuft. Wir sind Dir dabei sehr gerne behilflich.
Zusätzliche Informationen
Wenn die Kursgebühr vollständig bezahlt worden ist, wird die Teilnahme an der Berufskraftfahrerweiterbildung gemäß BKrFQG wird innerhalb von 5 Werktagen nach der Veranstaltung im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) hinterlegt.