Ausbilder für Ladekran
gemäß DGUV-G309-003
Diese Ausbildung berechtigt Sie nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung eigenständig, überbetrieblich und innerbetrieblich Kranlehrgänge / Kranschulungen zur Erlangung des Kranscheins (Fahrausweis für Krane) durchzuführen.
Dauer
4 Tage
Voraussetzung
- Mindestalter 24 Jahre
- Ingenieur, Meister oder gleichwertige Position
- und mind. 2 Jahre Berufserfahrung Lkw-Ladekranschein mit Ausweis
Inhalt Theorie
- Ausbildung von Kranführern
- Gesetzliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Schutzausrüstungen
- Krantechnik: Bauarten und Baugruppen von Kranen, Kranprüfung
- Sicherheitseinrichtungen, Kranphysik, Umgang mit Lasten und Traglasttabellen, Kranaufstellung, Abstützung durch Transport
- Einweisung, Handzeichen, Anschlagmittel
- Pädagogik in der Erwachsenenbildung
- Aufbau eines Unterrichts LKW-Ladekran
- Teilnahme / Lehrprobe im Theorieunterricht Ladekran
Inhalt Praxis
- Tägliche Krankontrolle
- Gefahrenstellen
- Pflege und Wartung
- Verhalten bei Störungen
- Lastaufnahmemittel
- Arbeit mit unterschiedlichen Anschlagmitteln
- Aufnahme und bewegen der Last
- Teilnahme am Praxisunterricht LKW-Ladekran
Am letzten Tag findet eine schriftliche Prüfung statt.