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Weiterbildung Berufskraftfahrer
5 Module entsprechend BKrFQV

Förderfähiger Lehrgang durch das JobCenter oder die Agentur für Arbeit 

Alle gewerbsmäßigen Fahrer von Lkw (C1, C1E, C, CE) und Bussen (D1, D1E, D, DE) sind zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen der Berufskraftfahrer (BKrFQV) verpflichtet. Dies muss alle 5 Jahre in einem 35-stündigen Weiterbildungskurs absolviert werden.

Dauer

  • 5 Tage zu jeweils 7 Stunden (á 60 Minuten)

 

Lkw-Themen

ModulNr. nach Anlage 1 BKrFQVThema
M1 1.1 / 1.3 / 1.3a Technik und Ökonomie: Kinematische Kette, Energie, Umwelt
M2 1.4 Ladungssicherung im Güterverkehr
M3 2.1 Sozialvorschriften, digitaler Tachograph
M4 1.2 / 3.1 / 3.2 / 3.3 / 3.4 / 3.5 Gesundheit / Notfälle, Kriminalität / Sicherheitssysteme am Fahrzeug
M5 2.2 / 3.6 / 3.7 Unternehmensbild, gesetzliche Grundlagen, Marktordnung im Güterverkehr

 

Bus-Themen

ModulNr. nach Anlage 1 BKrFQVThema
M1 1.1 / 1.3 / 1.3a Technik und Ökonomie: Kinematische Kette, Energie, Umwelt
M2 1.5 / 1.6 Sicherheit Fahrgäste /  Ladungssicherung im Personenverkehr
M3 2.1 Sozialvorschriften, digitaler Tachograph
M4 1.2 / 3.1 / 3.2 / 3.3 / 3.4 / 3.5 Gesundheit / Notfälle, Kriminalität / Sicherheitssysteme am Fahrzeug
M5 2.3 / 3.6 / 3.8 Unternehmensbild, gesetzliche Grundlagen, Marktordnung im Personenverkehr

 

Durchführung

Sie können die Weiterbildung bei uns entweder an einem Tages- oder Wochenkurs besuchen.

Tageskurs Sa. 08:00 - 15:30 Uhr
Wochenkurs 5-Tage Di. - Sa. 08:00 - 15:30 Uhr

 

Termine

 

Damit Sie nicht in einen zeitlichen Verzug kommen, sollten Sie rechtzeitig mit der Weiterbildung anfangen. Planen Sie die Kurse mindestens ein Jahr im Voraus, bevor ihre alte "95" ausläuft. Wir sind Ihnen dabei sehr gerne behilflich.

 

Zusätzliche Informationen

Nach erfolgreicher Teilnahme und Begleichung der Kurskosten erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung.

Diese reichen Sie beim Bürgeramt bzw. bei der Führerscheinstelle in der Puttkamerstr. 16-18 ein.

Anmeldeformular
für Kurse 2023

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