Weiterbildung Berufskraftfahrer
5 Module entsprechend BKrFQV
Förderfähiger Lehrgang durch das JobCenter oder die Agentur für Arbeit
Alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von Lkw (C1, C1E, C, CE) und Bussen (D1, D1E, D, DE) sind zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen der Berufskraftfahrer (BKrFQV) verpflichtet. Dies muss alle 5 Jahre in einem 35-stündigen Weiterbildungskurs absolviert/eingereicht werden. Im neuen Führerschein erhalten Sie dann den Eintrag mit der Schlüsselnummer "95" für die gewerbsmäßige Nutzung der Fahrerlaubnisklasse.
Dauer
- 5 Tage zu jeweils 7 Stunden (á 60 Minuten)
Lkw-Themen
- M1 - Technik und Ökonomie: Kinematische Kette, Energie, Umwelt
- M2 - Ladungssicherung im Güterverkehr
- M3 - Sozialvorschriften, digitaler Tachograph
- M4 - Gesundheit / Notfälle, Kriminalität / Sicherheitssysteme am Fahrzeug
- M5 - Unternehmensbild, gesetzliche Grundlagen, Marktordnung im GV
Bus-Themen
- M1 - Technik und Ökonomie: Kinematische Kette, Energie, Umwelt
- M2 - Sicherheit Fahrgäste / Ladungssicherung im Personenverkehr
- M3 - Sozialvorschriften, digitaler Tachograph
- M4 - Gesundheit / Notfälle, Kriminalität / Sicherheitssysteme am Fahrzeug
- M5 - Unternehmensbild, gesetzliche Grundlagen, Marktordnung im PV
Durchführung
Sie können die Weiterbildung bei uns entweder an einem Tages- oder Wochenkurs besuchen.
Tageskurs | Sa. | 08:00 - 15:30 Uhr |
Wochenkurs 5-Tage | Di. - Sa. | 08:00 - 15:30 Uhr |
Damit Sie nicht in einen zeitlichen Verzug kommen, sollten Sie rechtzeitig mit der Weiterbildung anfangen. Planen Sie die Kurse mindestens ein Jahr im Voraus, bevor ihre alte "95" ausläuft. Wir sind Ihnen dabei sehr gerne behilflich.
Zusätzliche Informationen
Nach erfolgreicher Teilnahme und Begleichung der Kurskosten erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung.
Diese reichen Sie beim Bürgeramt bzw. bei der Führerscheinstelle in der Puttkamerstr. 16-18 ein.
Dann wird die Schlüsselnummer "95" in Ihren neuen Führerschein eingetragen.
Hierfür benötigen Sie einen Termin für den "Umtausch Kartenführerschein".