Berlin
Theorie
Klassenspezifischer Zusatzstoff B96
Wir machen Sie mobil
Liebe Fahrschüler und Berufskraftfahrer,
seit dem 17.04.2021 dürfen BERLINER Fahrschulen nur von Kundinnen und Kunden aufgesucht werden, die im Sinne von § 6b negativ getestet sind. Das bedeutet, dass die Testung in einer Teststelle bereits vor dem Aufsuchen der Fahrschule stattzufinden hat. Das negative Testergebnis ist dann in der Fahrschule zwingend vorzulegen.
Die Bescheinigung darf nicht älter als 24h sein.
Die aktuelle Verordnung bitte unbedingt lesen!
Zur Verordnung
Zu den Testmöglichkeiten in Berlin
Wir bitten Euch ausdrücklich die folgenden Hinweise zu beachten!
Es gelten folgende Hygieneregeln:
Wir freuen uns auf Euch!
Euer VFS-Team ❤