Klasse BF17
Das begleitete Fahren funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie dieselbe Fahrausbildung wie ältere Fahrschüler. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF 17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im "Begleiteten Fahren".
Die "Begleiter" müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestalter 30 Jahre
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
- es darf nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister vorliegen
Kraftfahrzeuge
- zulässige Gesamtmasse 3.500 kg
- maximal 8 Fahrgastplätze
und Kombination
- mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg
- mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Mindestalter
- 17 Jahre
Eingeschlossene Klassen
AM L