Beschleunigte Grundqualifikation Lkw/Bus
entsprechend BKrFQV Anlage 1
Die Regelungen für den Erwerb der bGQ nach BKrFQV gilt für alle Busfahrer (m/w/d), die ihre Fahrerlaubnis seit dem 10.09.2008 erworben haben und für alle Lkw-Fahrer (m/w/d), die seit dem 10.09.2009 ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Sie müssen für die gewerbliche Nutzung ihrer Fahrerlaubnis die bGQ mit IHK-Prüfung vorweisen.
Alle zukünftigen Busfahrer (m/w/d) und LKW-Fahrer (m/w/d) müssen für die gewerbliche Nutzung ihrer Fahrerlaubnis die bGQ mit IHK-Prüfung vorweisen.
Voraussetzungen
- mind. 21 Jahre beim Lkw
- mind. 24 Jahre beim Bus
Dauer
- 6 Wochen
Inhalte
- Verbesserung des Fahrverhaltens
- Merkmale der Sicherheitsausrüstung
- Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
- Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste und Ladung
- Sozialvorschriften
- Vorschriften im Personenverkehr
- Arbeitsunfälle / Gesundheitsschäden
- Lageeinschätzung bei Notfällen
- Unternehmensdarstellung und wirtschaftliches Umfeld im Personenverkehr