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Beschleunigte Grundqualifikation Lkw/Bus
entsprechend BKrFQV Anlage 1

Die Regelungen für den Erwerb der bGQ nach BKrFQV gilt für alle Busfahrer (m/w/d), die ihre Fahrerlaubnis seit dem 10.09.2008 erworben haben und für alle Lkw-Fahrer (m/w/d), die seit dem 10.09.2009 ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Sie müssen für die gewerbliche Nutzung ihrer Fahrerlaubnis die bGQ mit IHK-Prüfung vorweisen.

Alle zukünftigen Busfahrer (m/w/d) und LKW-Fahrer (m/w/d) müssen für die gewerbliche Nutzung ihrer Fahrerlaubnis die bGQ mit IHK-Prüfung vorweisen.

Voraussetzungen

  • mind. 21 Jahre beim Lkw
  • mind. 24 Jahre beim Bus

Dauer

  • 6 Wochen

Inhalte

  • Verbesserung des Fahrverhaltens
  • Merkmale der Sicherheitsausrüstung
  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
  • Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste und Ladung
  • Sozialvorschriften
  • Vorschriften im Personenverkehr
  • Arbeitsunfälle / Gesundheitsschäden
  • Lageeinschätzung bei Notfällen
  • Unternehmensdarstellung und wirtschaftliches Umfeld im Personenverkehr

 

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