Ausbilder für Flurförderzeuge / Gabelstapler
DGUV-G308-001
Als Ausbilder für Flurförderzeugfahrer kann jeder tätig werden, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderfahrzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik vertraut ist.
Vorrausetzung
- mind. 24 Jahre
- Meister oder gleichwertige Position und mind. 4 Jahre Berufserfahrung
- erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen (Gabelstaplerschein) mit Ausweis
- 2 Jahre Erfahrung im Umgang oder Einsatz von Flurförderfahrzeuge
Dauer
Inhalt
Theorie
- Ausstattung von Ausbildungsstätten
- Erstellen von Ausbildungsplänen
- Lehr- und Prüfungsmaterial
- Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
- Staatliche Arbeitsschutzvorschriften (Maschinenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, etc.)
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Pädagogik in der Erwachsenenbildung
- Teilnahme / Lehrprobe im Theorieunterricht Gabelstaplerfahrerkurs
Praxis
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastaufnahme
- Fahr- und Stapelübungen
- Aufbau einer praktischen Ausbildung
- Teilnahme an der praktischen Ausbildung im Gabelstaplerfahrerkurs
Am letzten Tag findet eine schriftliche Prüfung statt.